Allgemeine Geschäftsbedingungen
für private und gewerbliche Anzeigen



Allgemeine Geschäftsbedingungen
für nichtgewerbliche Auftraggeber von Inseraten (Kleinanzeigen)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nur für nichtgewerbliche Auftraggeber von Inseraten (Privatanzeigen).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Inhalt des Vertrages. Sie erfordern keine ausdrückliche Zurückweisung.


1.)
Die HOFER Promotion veröffentlicht Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und über elektronische Medien, wie zum Beispiel Telefon, Fax, Fernsehen, Datenbanken, Internet und CD-ROM.

Anzeigen im nachstehenden Sinn sind Informationen des Auftraggebers, die in Wort, Bild und/ oder Ton in den vorstehend genannten Medien veröffentlicht werden können.

Die Anzeigenveröffentlichung kann sowohl in verlagseigenen Medien, als auch in Kooperation mit Fremdanbietern in deren Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Medien erfolgen.


2.)
Kostenfrei können berechtigt nur Privatanzeigen aufgegeben werden, die lediglich gelegentlich und nicht in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder einer Dienstleistung stehen, also nicht zur Erzielung von regelmäßigen Einnahmen, bei HOFER Promotion in Auftrag gegeben werden. Sofern ein Anzeigenauftrag gewerbsmäßig erfolgt, ist die HOFER Promotion unabhängig vom Vorliegen eines "erkennbar gewerblichen" Inserates berechtigt, für das Inserat entsprechend ihrer Preisliste die Kosten in Rechnung zu stellen.

Für kostenpflichtige Privatanzeigen (z.B. Chiffreanzeigen, Daueranzeigen, Bildanzeigen, Blickfang- anzeigen, Hotline-Service) gilt dies entsprechend.


3.)
Anzeigenaufträge können nur auf Verlangen unter Angabe von Telefonnummer, Name und Adresse des Auftraggebers entgegengenommen werden. Die HOFER Promotion behält sich vor, im Falle von Bedenken an der Identität des Auftraggebers, die Anzeige nicht zu veröffentlichen.


4.)
Private Anzeigenaufträge werden innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat erstmals veröffentlicht, wobei kein Anspruch auf die Veröffentlichung zu einem bestimmten Termin besteht. Die HOFER Promotion ist berechtigt, ihr erteilte Anzeigenaufträge auch in verschiedenen Medien gemäß Ziffer 1 (verbundene Zeitschriften, TV, Kooperationspartner) zu veröffentlichen, wobei in diesem Fall eine Veröffentlichung über einen Zeitraum von 1 Monat erfolgen kann.

Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die zu veröffentlichenden Informationen rechtzeitig, jedoch spätestens drei Tage vor der erstmaligen Veröffentlichung der HOFER Promotion übermittelt werden. Die HOFER Promotion wird sich nach besten Kräften bemühen, sämtliche eingehende Anzeigen zu veröffentlichen. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht.


5.) Aufträge, die ausschließlich zu einem bestimmten Termin veröffentlicht werden sollen, müssen spätestens 14 Tage vor Veröffentlichungsdatum eingehen. Nach diesem Zeitpunkt kann keine Gewähr für eine rechtzeitige Auftragsdurchführung übernommen werden. Im Falle eines verspäteten Einganges ist die HOFER Promotion berechtigt, die Anzeige später zu veröffentlichen. Eine Mitteilung an den Auftraggeber ist nicht erforderlich.

Sofern die Anzeige lediglich in einem bestimmten Medium veröffentlicht werden soll, ist bei Anzeigenaufgabe hierauf deutlich hinzuweisen. Erfolgt kein besonderer Hinweis, ist die HOFER Promotion berechtigt, die Anzeigen gemäß Ziffer 1 in verschiedenen Medien zu veröffentlichen.


6.)
Für die rechtzeitige und verwertbare Anlieferung des Anzeigeninhaltes ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Mängeln besteht kein Recht des Auftraggebers auf Veröffentlichung. Nachträgliche Änderungen des Anzeigeninhaltes und Umbuchungen können nicht garantiert werden. Die HOFER Promotion gewährleistet ausschließlich die Veröffentlichung üblicher Qualität nach Maßgabe der übersandten Unterlagen.


7.)
Der Auftraggeber hat im Falle einer ganz oder teilweise fehlerhaften Veröffentlichung der Anzeige ausschließlich das Recht, die nochmalige Veröffentlichung der Anzeige geltend zu machen.


8.) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Fotos endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


9.) Bei Chiffreanzeigen wendet die HOFER Promotion für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die HOFER Promotion behält sich im Interesse und zum Schutze des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist die HOFER Promotion nicht verpflichtet.

Die HOFER Promotion behält sich vor, bei berechtigten Beschwerden sowie im Falle von unzulässigen Anzeigeninhalten die Identität des Auftraggebers, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, bekannt zu geben.


10.)
Die HOFER Promotion behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus Gründen der Ethik und/ oder nach dem gewollten Erscheinungsbild der HOFER Promotion nicht beabsichtigt ist.

Die HOFER Promotion behält sich vor, insbesondere folgende Angebote nicht zu veröffentlichen:

Anzeigen von Medikamenten aller Art

Private Kontaktanzeigen, die von Dritten aufgegeben werden

Anzeigen mit sexuell anstößigem oder pornografischem Inhalt

Anzeigen über Kampfhunde, geschützte Tiere und Pflanzen

Anzeigen mit politischem oder religiösem Inhalt

Anzeigen, durch die Rassenspannungen ausgelöst oder gefördert werden

Anzeigen über Glücksspiele mit Ausnahme von Werbeanzeigen und Beilagen von staatlich anerkannten Lotterien

Personensuchanzeigen mit vollständigem Namen

Anzeigen über Schusswaffen jeglicher Art


11.) Der HOFER Promotion bleibt freigestellt, Anzeigenaufträge im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes umzugestalten und/ oder die Erscheinungsrubrik im freien Ermessen festzulegen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden.

Die HOFER Promotion behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen (Kürzungen) an der Insertion ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers vorzunehmen.


12.)
Die HOFER Promotion wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn sie von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.

Reklamationsansprüche bei Mehrfachaufträgen müssen umgehend nach Erscheinen der Anzeige geltend gemacht werden.

13.) Der Auftraggeber haftet der HOFER Promotion gegenüber für Schäden, die dieser durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.


14.) Im Falle der Inauftraggabe von privaten bezahlten Anzeigen gelten die jeweiligen Preislisten der HOFER Promotion. Bei der Aufgabe von privaten, bezahlten Anzeigen ist grundsätzlich Vorkasse zu leisten oder eine telefonische oder schriftliche Einzugsermächtigung für ein dem Auftraggeber gehörendes Konto zu erteilen. Es werden regelmäßig die Kosten für den gesamten Schaltzeitraum in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Stornierung einer Anzeige durch den Auftraggeber erfolgt keine Rücküberweisung und/ oder Erstattung des Anzeigenhonorars. Das gleiche gilt im Falle einer Stornierung durch die HOFER Promotion gemäß Ziffer 10. In derartigen Stornierungsfällen wird das Anzeigenhonorar für die Bearbeitungskosten einbehalten, wobei die HOFER Promotion bereit ist, anstelle der stornierten Anzeige eine ebenfalls vergütungspflichtige Anzeige kostenfrei zu veröffentlichen.

In Fällen höherer Gewalt, Streik oder Störung durch andere Netzbetreiber erfolgt keine Rückerstattung des Anzeigenhonorars. In derartigen Fällen besteht ein Anspruch der HOFER Promotion auf Zahlung des Anzeigenhonorars.

Ist ein Auftraggeber mit seinen Zahlungen im Verzug, nimmt der Verlag auch keine kostenlosen privaten Kleinanzeigen entgegen.


15.)
Wir weisen im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass Ihre Vertragsdaten/ Auftragsdaten, soweit notwendig und im Rahmen des BDSG zulässig, in einer Datenweiterverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.


16.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für gewerbliche Auftraggeber von Online-Anzeigen


1.)
Ein Online-Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung.

2.) Online-Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Online-Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Online-Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Online-Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 2 genannte Frist auch über die im Auftrag genannte Online-Anzeigenmenge hinaus weitere Online-Anzeigen abzurufen.

4.) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die HOFER Promotion nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Verlag zu erstatten.

5.) Aufträge, die erklärtermaßen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen im Online-Angebot geschaltet werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der HOFER Promotion eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

6.) Eine Online-Anzeige besteht aus einer Werbefläche, die mit oder ohne einen Verweis ("Link") auf weitere Informationen geschaltet werden kann. Diese Werbeflächen können auch animiert als bewegte Bilder erscheinen. Online-Textanzeigen sind Online-Anzeigen, die nicht grafisch gestaltet sind, aber auch einen "Link" enthalten können.

7.) Die HOFER Promotion behält sich vor, Online-Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von der HOFER Promotion abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung aus Gründen der Ethik und/oder nach dem gewollten Erscheinungsbild des Verlages nicht beabsichtigt ist. Der Verlag behält sich vor, insbesondere folgende Online-Aufträge nicht zu veröffentlichen:

Alles, was dem Strafgesetzbuch unterliegt.

Informationsangebote mit sexuell anstößigem Inhalt.

Informationen, durch die Rassenspannungen ausgelöst oder gefördert werden.

Informationen, in denen zum Missbrauch von Arzneimitteln oder Drogen ermutigt oder aufgefordert wird.

Der Verlag behält sich vor, bei berechtigten Beschwerden sowie im Falle von unzulässigen Anzeigeninhalten die Identität des Auftraggebers bekannt zu geben.

8.) Im Verhältnis zur HOFER Promotion trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Online-Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Dateien). Dies gilt auch für diejenigen textlichen oder bildlichen Daten, die hinter einem Verweis ("Link") zu finden sind. Dem Auftraggeber obliegt es, die HOFER Promotion von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen die HOFER Promotion erwachsen. Die HOFER Promotion ist nicht verpflichtet, Aufträge und Online-Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen die HOFER Promotion zu. Der Auftraggeber hält die HOFER Promotion auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

9.) Der Auftraggeber stellt die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der erforderlichen Daten sicher.

10.) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Erscheinen der Online-Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde. Lässt die HOFER Promotion eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzschaltung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird auf den 20fachen Anzeigenpreis beschränkt. Eine Haftung der HOFER Promotion für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Reklamationen und Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Fehlern sind umgehend schriftlich geltend zu machen und nach Erhalt einer ablehnenden Stellungnahme innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Empfang der Stellungnahme gerichtlich geltend zu machen. Im Falle der verspäteten schriftlichen Geltendmachung und/oder der verspäteten gerichtlichen Geltendmachung sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung der HOFER Promotion auf Erfüllung von Aufträgen und auf Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dgl. hat die HOFER Promotion Anspruch auf die volle Bezahlung der Online-Anzeige.

Kein Fehler liegt vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Internet-Software (so genannte Browser) hervorgerufen wird. Die HOFER Promotion übernimmt keine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG und dem Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber. Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner das HOFER Promotion- Angebot präsentiert wird sowie für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die HOFER Promotion darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.

11.) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hiervon informiert.

12.) Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags.

13.) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die bei der HOFER Promotion übliche Gestaltung zugrunde gelegt.

14.) Sind etwaige Mängel der Daten nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei unzureichender Schaltung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Online-Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Schaltung der nächstfolgenden Online-Anzeige auf den Fehler hinweist.

15.) Für Erstinserenten wird in der Regel Vorauszahlung vereinbart. Die HOFER Promotion kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Vorauszahlung verlangen, und zwar auch für noch ausstehende restliche Anzeigen eines Anzeigenauftrages. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber 14 Tage nach der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsausstellung zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall andere Vereinbarungen getroffen werden. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Dispokredite sowie eventuell anfallende Bank- und Bearbeitungsgebühren berechnet. Die HOFER Promotion kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Konkursen oder Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die HOFER Promotion berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die HOFER Promotion erwachsen.

16.) Die Werbe- und Anzeigenservice GmbH handelt im Namen und für Rechnung der HOFER Promotion.

17.) Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbetreibenden an die Preisliste der HOFER Promotion zu halten.

18.) Bei Änderung der Online-Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.

19.) Kosten für die Anfertigung notwendiger Datensätze sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

20.) Abbestellungen, Kündigung, Stornierungen von Online-Anzeigen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Abbestellungen einer Online-Anzeige kann die HOFER Promotion die bis dahin entstandenen Erstellungskosten berechnen.

21.) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Wiesbaden vereinbart. Auch als Erfüllungsort wird Wiesbaden vereinbart, soweit dies möglich ist.

22.) Sollte eine der obenstehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

23.) Für die Abwicklung eines Online-Anzeigenauftrages sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn die HOFER Promotion im Einzelfall nicht widerspricht.

24.) Diese AGBs werden ergänzt durch die AGBs für Print-Werbung, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zuschicken.

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HOFER Promotion
- Wiesbaden 14.12.2008